Beim Skandalmotor EA 189 von Volkswagen ist noch nichts verjährt. Es gilt die 10-jährige Verjährungsfrist. Dies hat nun auch das Landgericht Ellwangen bestätigt. Es verurteilte Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz von 26.454,38 Euro. Der Kläger hatte seinen mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehenen PKW im Juni 2014 erworben. Der Kläger hatte sich auch nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt und erst im Jahr 2021 Klage eingereicht. Das Gericht urteilte, dass ein sog. Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB besteht. Dieser verjährt erst nach 10 Jahren.
„Das Urteil zeigt erneut, dass Kunden, die Fahrzeuge mit dem Motor EA189 von Volkswagen in den Jahren 2011 bis 2015 erworben haben, auch heute noch erfolgreich gegen VW vorgehen können. Diese Auffassung hat sich nun endgültig an den Gerichten durchgesetzt. Ob sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben oder nicht, ist dabei vollkommen belanglos. Betroffene VW-Fahrer müssen nur darauf achten, dass sie nicht aus der 10-Jahresfrist herausfallen. Kunden, die ihr Fahrzeug Ende 2011 gekauft haben, sollten daher schnell handeln,“ erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra
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