Mit aktuellem Urteil vom 02.06.2021 verurteilte das Landgericht Ingolstadt in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Audi Q5 3.0 TDI, Abgasnorm Euro 6, mit einer sog. illegalen Abschalteinrichtung versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Die Besitzerin des Audis erwarb das Kfz am 14.07.2016 zu einem Kaufpreis von 55.000 Euro. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 38.782,73 Euro zu bezahlen.
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