Mit aktuellem Urteil (Az.: 34 O 14845/20) vom 31.05.2021 verurteilte das Landgericht München I die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des PKWs (Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC) mit einer sogenannten illegalen Abschalteinrichtung versehen war, die dafür sorgte, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im normalen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Der Besitzer des Mercedes erwarb das Fahrzeug am 11.03.2013 einem Kaufpreis von 46.602,83 Euro. Daimler wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an den Kläger einen Betrag in Höhe von 35.744,93 Euro zu bezahlen.
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