Mit aktuellem Urteil vom 08.09.2021 verurteilte das Landgericht Augsburg in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Porsche Macan S Diesel, Abgasnorm Euro 6, mit einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Der Motor des Porsches wurde von der Konzernschwester Audi entwickelt, weshalb die Ingolstädter auch für manipulierte Porschefahrzeuge haften.
Die Besitzerin des Porsches erwarb das Kfz am 28.07.2016 als Gebrauchtwagen (Kilometerstand 22.900 km) zu einem Kaufpreis von 57.815,13 Euro netto. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 122.358 km auf. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 36.139,27 Euro zu bezahlen.
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