Mit aktuellem Urteil vom 08.04.2021 verurteilte das Landgericht Augsburg in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Audi A6 3.0 TDI mit einer sog. illegalen Abschalteinrichtung versehen war, die dafür sorgte, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im normalen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Die Besitzerin des Audis erwarb das Kfz am 05.02.2019 als Gebrauchtfahrzeug (Kilometerstand 110.000 km) zu einem Kaufpreis von 26.500 Euro. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung wies der PKW einen Kilometerstand von 163.631 km auf. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 16.348,42 Euro zu bezahlen.
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Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit besten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko.
Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.
Dazu gehören u.a.:
• Erhöhter Spritverbrauch
• Leistungsverlust des Motors
• Sinkende Lebenserwartung des Motors
• Stilllegung des Kfz
• Deutlich geringerer Wiederverkaufswert
• Update schützt nicht vor drohenden Fahrverboten in vielen Städten Deutschlands
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