Mit aktuellem Urteil vom 04.11.2021 verurteilte das Landgericht Ellwangen in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Porsche Macan 3.0, mit einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Für das streitgegenständliche Fahrzeug erging ferner ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamtes.
Der Motor des Porsches wurde von der Konzernschwester Audi entwickelt, weshalb die Ingolstädter auch für manipulierte Porschefahrzeuge haften.
Der Besitzer des Audis erwarb das Kfz am 26.02.2016 als Gebrauchtwagen (Kilometerstand 25) zu einem Kaufpreis von 84.000,00 Euro. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung betrug die Laufleistung des Fahrzeugs 139.342 km. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 44.987,99 Euro zu leisten.
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