Mit aktuellen Urteilen (Az.: 27 O 250/20 und Az.: 27 O 252/20) vom 05.05.2021 verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinen Urteilen davon aus, dass die Motoren der PKWs (Mercedes GLK 200 CDI BE und Mercedes C 300 h T) mit einer sog. illegalen Abschalteinrichtung versehen waren, die dafür sorgte, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im normalen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet.
Der Besitzer des Mercedes GLK 200 CDI BE erwarb das Fahrzeug (Dieselmotor Typ OM 651, Schadstoffklasse Euro 5) am 18.03.2016 (Erstzulassung 22.01.2015) zu einem Kaufpreis von 29.600 Euro. Daimler wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an den Kläger einen Betrag in Höhe von 23.680 Euro zu bezahlen.
Der Besitzer des Mercedes C 300 h T erwarb das Kfz (Dieselmotor Typ OM 651, Schadstoffklasse Euro 6) am 12.09.2017 (Erstzulassung 23.02.2016) zu einem Kaufpreis von 38.100 Euro. Hier wurde Daimler dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen und an den Kläger 32.385 Euro Schadensersatz zu leisten.
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